Aus dem Rathaus

 

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung

Die Ortsverwaltung ist zu folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvergabe frei zugänglich:

Mo.        7:30 - 12:00 Uhr
Die.        7:30 - 12:00 Uhr
Mi.         7:30 - 12:00 Uhr
Do.         7:30 - 12:00 Uhr    13:30 - 18:00 Uhr
Fr.          7:30 - 12:30 Uhr

Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch unter 07528 / 9518-0 oder per Mail unter ov-neuravensburg@wangen.de 

Ortsvorsteher Dr. Hermann Schad ist für Sie nach vorheriger Terminabsprache erreichbar.

Hallenschließung im Mai 2024

Die Turn- und Festhalle Neuravensburg bleibt für den Sport- und Übungsbetrieb wie folgt geschlossen:

Freitag, 03. Mai 2023, ab 13:00 Uhr

bis Sonntag, 05. Mai 2023, ganztags (ganze Halle)

(Bierdeckelparty, Kolpingsfamilie Neuravensburg)

Narrenzunft Neuravensburg, Einladung zur Generalversammlung

Hiermit möchten wir alle Mitglieder zur diesjährigen Generalversammlung am Samstag, den 27.04.2024 um 19.00 Uhr in den Zunftraum einladen.
Tagesordnung:
Begrüßung
Bericht des 1.Vorstand
Kassenbericht
Jahresrückblick des Schriftführers
Entlastung der Vorstandschaft
Verschiedenes
Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 10. April 2024

Fortschreibung des Regionalplans - Teilregionalplan Energie: Stellungnahme der Großen Kreisstadt Wangen zum Verfahren

Der Vorsitzende erläutert die Fortschreibung des Regionalplanes. Nachdem der 2021 beschlossene Regionalplan seit November 2023 rechtswirksam ist, geht es nun um eine Fortschreibung des Teilregionalplanes Energie. Grundlage für die Festlegungen ist die beschlossene Energiewende sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene. So sollen im Regionalplan Vorranggebiete für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Für die Gemarkung Neuravensburg wurde ein Vorranggebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Schwarzenbach-West“ mit 5 ha Fläche ausgewiesen. Diese Fläche liegt oberhalb von Grub, rechts und links der Autobahn. Nachdem der Ortschaftsrat grundsätzlich keine Einwände gegen die ausgewiesene Fläche hat, empfiehlt er einstimmig dem Gemeinderat, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Teilregionalplans Energie eine Stellungnahme gemäß den genannten Ausführungen unter Punkt 6 zu übersenden.

Widmung des Burggeländes als Eheschließungsort des Standesamts

Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Personenstandsgesetz, dass ein würdiger Ort gewählt werden muss, eine würdige Form eingehalten werden muss, ein Hausrecht vorhanden sein muss, die Amtshandlung nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt sein darf, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, die Unterlagen nicht beschädigt werden dürfen und die Verlegung in ein Trauzimmer bei schlechter Witterung gewährleistet sein muss.

Die Ortsverwaltung weist das Brautpaar im Voraus ausdrücklich darauf hin, dass die Öffentlichkeit bei der Trauung auf dem vorgeschlagenen Gelände nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Ein absoluter Schutz der Privatsphäre kann nur dann garantiert werden, wenn die Trauung auf der Aussichtsplattform des Turmes erfolgt. Im Falle einer Störung oder bei schlechter Witterung liegt es im Ermessen der Standesbeamtin / des Standesbeamten die Trauung in ein Trauzimmer zu verlegen.

Nachdem sich der Ort bereits als geeignet und beliebt für Trauungen erwiesen hat, beschließt der Ortschaftsrat Neuravensburg einstimmig, das Burggelände als Eheschließungsort des Standesamts zu widmen.

Namensgebung für den Dorfplatz Schwarzenbach

Der Vorsitzende erläutert das Engagement und die Verdienste des im September 2022 verstorbenen Jürgen Gauß für die Kultur und die Infrastruktur in Neuravensburg. Jürgen Gauß war seit 2001 Dirigent des Musikvereins Schwarzenbach und hat mit und für den Verein bzw. die gesamte Ortschaft Unglaubliches geleistet. Neben seinem überragenden musikalischen Engagement für den Verein hat Jürgen Gauß entscheidend zu mehreren Infrastrukturmaßnahmen im Dorf beigetragen. Das Dorfgemeinschaftshaus in Schwarzenbach als Heimat und Proberaum des Musikvereins einerseits und als Veranstaltungsraum für die gesamte Dorfgemeinschaft andererseits war seine Idee und sein Projekt. Mit seinem Wissen, seiner Liebe zum Detail und seinem rhetorischen Talent gelang es Jürgen Gauß zu überzeugen, alle mitzunehmen und Großes voranzubringen. Dem Bau des Dorfgemeinschaftshauses folgte die Neugestaltung des Dorfplatzes in Schwarzenbach und schließlich das Projekt zu dessen Möblierung. Schwarzenbach hat seine Dorfmitte zu großen Teilen Jürgen Gauß zu verdanken. Im September 2022 verstarb Jürgen Gauß. Als Zeichen der Anerkennung und Würdigung seines überragenden Engagements für die Musik, für die Kultur und für Schwarzenbach beschließt der Ortschaftsrat einstimmig, den Dorfplatz Schwarzenbach „Jürgen-Gauß-Platz“ zu benennen.

Bauangelegenheiten

•              Umnutzung von Teilflächen der Scheune zu Wohnzwecken, Bettensweiler 6, 88239 Wangen im Allgäu

•              Neubau eines Lagerschuppens, Hagmühleweg, 88239 Wangen im Allgäu

Der Ortschaftsrat Neuravensburg gibt beide Bauvorhaben ohne Bedenken an die Bauverwaltung zurück.

Dr. Hermann Schad
Ortsvorsteher

LANDFRAUEN NEURAVENSBURG Mitgliederversammlung

Am Samstag, den 20. Apr. 2024 um 9.30 Uhr im Boeckeler Stadel, Neuravensburg.


Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Eröffnung Frühstücksbuffet
3) Bericht in Wort und Bild
4) Kassenbericht
5) Entlastung
6) Wünsche und Anregungen
Hierzu laden wir alle Mitglieder u. Interessierte ein. Auch Nichtmitglieder sind uns herzlich willkommen. Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Landfrauenarbeit speziell auch über die Präsenzwoche unserer Ortsgruppe vom 13. bis 19. Mai auf der Landesgartenschau in Wangen.
Hedi Throner und das Landfrauenteam

Hallenschließung (April 2024)

Die Turn- und Festhalle Neuravensburg bleibt für den Sport- und Übungsbetrieb wie folgt geschlossen:


Samstag, 06. April 2024, ganztags (ganze Halle) (Dorfleben, Heinrich del Core)
Samstag, 13. April 2024, ganztags (ganze Halle) (Geburtstagsfeier)

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates

Zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.

Mittwoch, den 10. April 2024 - 19:30 Uhr im Boeckeler Stadel (1. OG)

Tagesordnung
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgaben
3. Fortschreibung des Regionalplans - Teilregionalplan Energie: Stellungnahme der Großen Kreisstadt Wangen zum Verfahren
4. Widmung der Burgruine als Eheschließungsort des Standesamts
5. Namensgebung für den Dorfplatz Schwarzenbach
6. Bauangelegenheiten
7. Verschiedenes / Anfragen der Ortschaftsräte
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
gez. Dr. Hermann Schad, Ortsvorsteher

Alteisensammlung am 06.04.2024, ab 08:30 Uhr

Die Feuerwehr kommt zur Alteisensammlung zu Ihnen nach Hause
Am 06.04. führt die Feuerwehr eine Alteisensammlung in Neuravensburg und in den umliegenden Dörfern und Weilern durch. Bitte stellen Sie Ihr Alteisen bis 08:30 Uhr gut sichtbar an die Straße. Bei größeren Mengen sind wir Ihnen gerne beim Transport behilflich. Bitte melden Sie sich bei größeren und sperrigen Teilen und bei abgelegenen Wohnlagen vorab bei Julian Müller. Der Erlös der Alteisensammlung kommt unserer Kameradschaftskasse zugute. Herzlichen Dank!

Ihre FFW Wangen Abteilung Neuravensburg

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024 der Schützengilde Neuravensburg

Liebe Schützenmitglieder,
die Schützengilde Neuravensburg lädt euch herzlich zur Jahreshauptversammlung ein, die am 13. April um 20 Uhr im Schützenstüble stattfinden wird. In unserer Jahreshauptversammlung wollen wir auf das  vergangene Schützenjahr zurückblicken, die Sieger des Preisschießens ehren, unseren neuen Schützenkönig in Amt und Würde einführen und mit euch die Weichen für die Zukunft unserer Gilde stellen. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und darauf, den Abend gemütlich mit euch bei einem leckeren Saftgulasch ausklingen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bauer
(Oberschützenmeister)


Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Ehrungen
3. Tätigkeitsbericht und Jugendbericht
4. Kassenbericht
5. Entlastung des Kassiers und des gesamten Vorstandes
6. 100jähriges Jubiläum 2025
7. Anträge
8. (schriftlich oder per Mail, Eingang bis zum 09. 04. 2024 an OSM Alexander Bauer) alexander.bauer@sgi-neuravensburg.de
9. Wünsche und Anregungen
10. Verschiedenes
 

Urlaubszeit / Reisezeit

ACHTUNG, es gibt keine Kinderreisepässe mehr! Seit dem 01.01.2024 ist die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen entfallen. Auch Verlängerungen für bereits ausgestellte Dokumente sind nicht mehr möglich. Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen, Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Seit dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der reguläre Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.
Welches Ausweisdokument für Ihr Kind bei einer Reise notwendig ist, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes einsehen: www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit
Die Ortsverwaltung darf KEINE verbindliche Empfehlung diesbezüglich aussprechen.
Gebühren bei Antragstellung für Personen unter 24 Jahren:
- Personalausweis € 22,80
- Reisepass € 37,50
Benötigte Unterlagen:
• 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
• Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung)
• Bisheriges Ausweisdokument (wenn bereits vorhanden)
• Eine von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung (abrufbar von der Homepage der Stadt Wangen)
• Zur Identitätsprüfung muss Ihr Kind bei der Antragstellung dabei sein. Die Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sowie eine Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr sind Pflicht.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente bei der Bundesdruckerei Berlin erforderlich sind. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4-6 Wochen. Erfahrungsgemäß verlängern sich die Produktionszeiten zu den Hauptreisezeiten.

Hallenschließung März 2024

Die Turn- und Festhalle Neuravensburg bleibt für den Sport- und Übungsbetrieb wie folgt geschlossen:

Samstag, 23. März 2024 von 9:00 – 17:00 Uhr (halbe Halle)
Sonntag, 24. März 2024 von 9:00 – 13:00 Uhr (halbe Halle)
(Probewochenenden Musikkapelle Roggenzell)

Montag, 25. März 2024 bis Dienstag, 26. März 2024 ganztags (halbe Halle wegen Podien)

Mittwoch, 27. März 2024 bis einschließlich Ostersonntag ganztags (ganze Halle) (Proben und Osterkonzert Musikkapelle Roggenzell)

Freie Wähler Wangen e.V. Nominierungsversammlung

Die Nominierungsversammlung der Freien Wähler Wangen e.V. zur Aufstellung ihrer Kandidatenliste für die Wahl des Ortschaftsrates Neuravensburg findet am Mittwoch, den 20. März 2024 ab 19:00 Uhr im Boeckeler Stadel (1. OG) statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, stimmberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der Freien Wähler Wangen e.V.
Dr. Hermann Schad

Die Kehrmaschine kommt

Am Montag, den 18. März 2024 kommt die Kehrmaschine und reinigt unsere Straßen. Bitte stellen Sie keine Autos an der Straße ab.
Ortsverwaltung Neuravensburg

Aus der Sitzung des Ortschaftsrats vom 6. März 2024

Bekanntgaben
- Am Samstag, den 16.03.2024 von 9 bis 12 Uhr findet die alljährliche Dorfputzete statt. Sehr erfreulich sind die vielen bereits eingegangenen Anmeldungen.
- Der Vorsitzende sieht den kürzlich vorgefallenen tätlichen Angriff auf einen Kommunalpolitiker in Amtzell mit großer Sorge. Er bedauert den zunehmenden respektlosen Umgang in der Gesellschaft, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen und appelliert an Jedermann, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen.
- Auf Bitte von Herrn Herbert Esslinger berichtet der Vorsitzende von der Übergabe des Edeka Dorfmarktes Esslinger an neue Inhaber. OV Schad bedankt sich bei der Familie Esslinger für die Schaffung eines beliebten Treffpunktes für die Einwohner Neuravensburgs in der Dorfmitte und für die jahrzehntelange Versorgung des Ortes u.a. auch mit vielen regionalen Produkten. Den neuen Inhabern wünscht er einen guten Start und eine Weiterführung des Dorfmarktes in bewährter Form.

Außenbereichssatzung und örtliche Bauvorschriften „Hub“: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Herr Brockof von der Stadtplanung erläutert die grundsätzliche Funktion einer Außenbereichssatzung mit welcher im Außenbereich Wohnbauvorhaben und Bauvorhaben kleinerer Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden können. Wesentliche Voraussetzungen sind u. a., dass der Weiler nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und dass eine zusammenhängende  Siedlungsstruktur mit mindestens 5 Wohnhäuser vorhanden ist. Eine Erweiterung der Splittersiedlung in die Fläche ist dabei nicht erwünscht, d. h. im Sinne einer Lückenfüllung können im Rahmen der Außenbereichssatzung weitere Gebäude entstehen oder bestehende Gebäude erweitert bzw. umgenutzt werden sowie Ersatzbauten für abgerissene Gebäude geschaffen werden. Für den Weiler Hub wurde im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung im vorangegangenen Verfahrensschritt die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Nun lägen die  Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit vor. Die Stellungnahmen der Behörden wurden laut der Abwägungs- und Beschlussvorlage zum größten Teil berücksichtigt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben 3 Bürger eine Stellungnahme abgegeben, mit der Bitte, den räumlichen Geltungsbereich gemäß ihren Wünschen anzupassen. Die Stadtplanung schlägt vor, bei der  ursprünglichen Abgrenzung bleiben. Der Ortschaftsrat ist allerdings einstimmig der Auffassung, dass den Wünschen der Bürger in zwei Fällen entsprochen werden sollte, da es sich hier nur um sehr kleine Anpassungen handelt die den Charakter des Weilers nicht wesentlich verändern und auch keine Ausweitung der Splittersiedlung ermöglichen. In diesem Sinne empfiehlt der Ortschaftsrat Neuravensburg dem Gemeinderat einstimmig, die Abwägung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden entsprechend den Abwägungsvorschlägen mit den oben beschriebenen Änderungen des Geltungsbereiches und die Außenbereichssatzung mit den örtlichen Bauvorschriften „Hub“ in der Fassung vom 06.03.2024 als Satzung zu beschließen.
Dr. Hermann Schad
Ortsvorsteher

Grüngutannahme auf dem „Wertstoffhof am Südring“

Ab Dienstag, 26. März können Wangener Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlos Grüngut (Grünmüll/Gartenabfälle) auf dem Gelände des Wangener „Wertstoffhofes am Südring“ anliefern.

Die Annahme ist täglich zu den folgenden Öffnungszeiten:

Montag:                       13:30 bis 18:00 Uhr (A C H T U N G: nur nachmittags)

Dienstag bis Freitag:     9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Samstag:                     8:00 bis 13:00 Uhr

Wichtig: Die Anlieferung von Grünmüll ist am Montagvormittag nicht mehr möglich. Während dieser Zeit ist der Grünmüllplatz aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Die Zufahrt zum Sammelplatz erfolgt über den Südring; letzte Anlieferung jeweils 15 Minuten vor der Schließung.

Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Anlieferer zu überprüfen und ggf. abzuweisen.

Gewerbliche Grüngutanlieferungen werden nicht angenommen.

Transportgefäße und Säcke sind zu entleeren und wieder mitzunehmen.

Küchenabfälle werden ebenso wie Grüngut, das mit Feuerbrand befallen ist, nicht angenommen. Befallenes Gehölz ist meldepflichtig (Amt für Landwirtschaft- und Bodenkultur).

Unter www.wangen.de können weitere Informationen der Stadt Wangen abgefragt werden.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 6. März 2024, 19:30 Uhr, Boeckeler Stadel (1. OG)

Tagesordnung
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgaben
3. Außenbereichssatzung und örtliche Bauvorschriften Hub: Empfehlung zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und zum Satzungsbeschluss
4. Bauangelegenheiten
5. Verschiedenes / Anfragen der Ortschaftsräte

Montag, den 11. März 2024, bundesweite Trauerbeflaggung

Anlässlich des Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt werden die Dienstgebäude des Bundes trauerbeflaggt.

Dorfputzete am Samstag, den 16. März 2024


Auch in diesem Jahr wollen wir wieder eine Dorfputzete durchführen, damit wir uns rechtzeitig vor Ostern und dem Frühlingsbeginn wieder gemeinsam über ein sauberes Dorf freuen können. In diesem Jahr findet die Dorfputzete am Samstag, den 16. März 2024, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Anmeldeschluss ist Dienstag, 05. März 2024 auf der Ortsverwaltung Neuravensburg. Ich würde mich freuen, wenn sich wieder viele Vereinsmitglieder und andere Gruppen an der Dorfputzete beteiligen und wir uns nach getaner Arbeit um ca. 11:30 Uhr im Pausenhof der Grundschule zu einer kleinen Hockete treffen könnten.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.
Dr. Hermann Schad, Ortsvorsteher

Einladung zur Vereinsbesprechung

Das Veranstaltungsprogramm in Neuravensburg wird auch 2024 wieder gut gefüllt sein. Für Terminfestlegungen sowie weitere Informationen und Absprachen findet am Montag, 4. März 2024 um 20:00 Uhr im Sitzungsraum des Boeckeler Stadels (EG) eine Vereinsbesprechung statt. Dazu sind alle Vereinsvorstände bzw. deren Vertreter herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie Ihre Terminpläne mit, damit wir gemeinsam den Jahresveranstaltungskalender erstellen können. Eine möglichst vollzählige Teilnahme wäre auch aufgrund der vielfältigen Teilnahme unserer Vereine am Programm zur Landesgartenschau wünschenswert. Des Weiteren soll der Termin genutzt werden, um die Änderungen bezüglich künftig für Leistungen des städtischen Bauhofs den Vereinen entstehender Kosten zu erläutern.
Dr. Hermann Schad, Ortsvorsteher
 

Ankündigung: Ortschaftsratssitzung am 06. März 2024

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates findet am Mittwoch, den 06. März 2024 um 19:30 Uhr im Boeckeler Stadel (1. OG) statt.
 

B a u e r n v e r s a m m l u n g

Am Mittwoch, den 21. Februar 2024, um 20 Uhr, findet im Gasthof Paradies, Ravensburger Str. 8, 88267 Vogt, die diesjährige Bauernversammlung für die landwirtschaftlichen Ortsvereine  Achberg, Amtzell/Pfärrich, Baienfurt/Weingarten, Bodnegg, Grünkraut/Ravensburg, Karsee, Kisslegg Immenried, Emmelhofen, Sommersried, Waltershofen, Wiggenreute, Leupolz, Deuchelried, Neuravensburg, Niederwangen, Schomburg, Schmalegg, Taldorf, Schlier-Ankenreute/ Waldburg, Eschach/Gornhofen/Weissenau, Vogt und Wolfegg statt.
Hauptreferat: Herr Jörg Messner vom LAZBW, berichtet über Vorgaben Gülleausbringung im Grünland, Ausnahmen und der aktuellen Lage. Der Vorstand des Bauernverbandes Franz Schönberger berichtet über Aktuelles zum Biosphärengebiet. Teresa Knill von der Geschäftsstelle berichtet über die Antragstellung 2024. Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder.

Rainer Koch -Geschäftsführer- Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V.

Landesgartenschau 2024. Die 15.555. Dauerkarte ist verkauft!

Der Dauerkartenverkauf für die Landesgartenschau 2024 hat am Freitag eine bemerkenswerte Zahl erreicht: 15.555 Tickets haben die Wangenerinnen und Wangener und viele Menschen aus der Region bisher erstanden. Die Jubiläumskarte kaufte im Gästeamt der völlig überraschte Markus Hestner aus Deuchelried, wie die Landesgartenschau mitteilte. Ermäßigter Preis gilt bis 14. Februar Vor ihm stand Marianne Bodenmüller an der Kasse. Sie nahm die 15.554. Dauerkarte entgegen, die 15.556. Karte holte sich Hansjörg Jocham. Alle drei sind sich einig, dass sie oft aufs Gelände kommen wollen und nutzten jetzt noch den ermäßigten Verlaufspreis. Er gilt noch bis zum Aschermittwoch, 14. Februar 2024, der auch der Valentinstag ist. Für Markus Hestner stand schon lange fest, dass er die Landesgartenschau öfter besuchen wird. „Meine Frau und meine beiden Töchter haben sich fürs Ehrenamt gemeldet“, sagte er. Um ebenfalls dabei sein zu können, deshalb wollte er sich unbedingt eine Dauerkarte holen. Hansjörg Jocham nannte zwei Gründe, weswegen die Dauerkarte für ihn attraktiv ist: Er wohnt direkt in der Nachbarschaft und weiß, dass alle seine Freunde und Bekannte auf dem LGS-Gelände anzutreffen sein werden. Marianne  Bodenmüller lebt unweit von Wangen, also nah genug, um öfter den Weg machen zu können.
Vorfreude auf ein Bürgerfest
Oberbürgermeister Michael Lang freut sich über die große Anteilnahme der Bürgerschaft. „Auf diese Weise können wir den Sommer über ein schönes Bürgerfest feiern“, sagt er. Mit ihm überreichten die beiden LGS-Geschäftsführer Karl-Eugen Ebertshäuser und Edith Heppeler einen Blumenstrauß an Markus Hestner und Tassen im LGS-Design samt Süßigkeiten an alle drei Käufer. Meike Wendt, die für den  Kartenverkauf organisatorisch zuständig ist, und Margit Harnoß, die im Verkauf Dienst hatte, gratulierten.
Info: Noch bis Mittwoch, 14. Februar 2024, gilt die Ermäßigung
für die Dauerkarten. Zu haben sind sie im Gästeamt (Montag bis
Freitag von 9 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr), in der Stadtbücherei (Dienstag und Donnerstag 11 bis 18.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 9 bis 18.30 Uhr) und am Milchpilz (Mittwoch, Freitag und Samstag 9 bis 13 Uhr). Alle Infos gibt es auf er Homepage www.lgswangen2024.de
 

Stellenausschreibungen Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Bei der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen:
• Sachbearbeitung (w/m/d) für die Ortsverwaltung Leupolz
- unbefristete Teilzeitstelle mit 14,00 Wochenstunden
- Eingruppierung bis Entgeltgruppe 6 TVöD
• Zwei Mitarbeiter/innen (w/m/d) für die Stadtreinigung für den städtischen Bauhof
- unbefristete Vollzeitstellen
- Eingruppierung bis Entgeltgruppe 4 TVöD
• Raumpfleger/in (w/m/d) auf Minijob-Basis für die Kita Haid
- unbefristete Stelle mit 6,5 Stunden pro Woche
- Eingruppierung bis Entgeltgruppe 2 TVöD
Es erwartet Sie eine Bezahlung mit den tariflichen Steigerungen im öffentlichen Dienst. Nähere Informationen und die ausführliche Ausschreibung zu dieser Stelle finden Sie auf der Homepage der Stadt Wangen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25. Februar 2024auf unserer Homepage unter https://www.mein-check-in.de/wangen. Bitte nutzen Sie den Service unseres Online-Bewerbungsverfahrens.

Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Neuravensburg am Freitag, den 01. März 2024 um 20:00 Uhr im Boeckeler Stadel in Neuravensburg

Tagesordnung:
1. Jahresbericht vom Jagdvorstand für das Jagdjahr 2023/2024
2. Protokollbericht vom Schriftführer
3. Kassenbericht für 2023 mit Kassenprüfungsbericht
4. Bericht über den Einsatz der beiden Holzspalter und dessen Kassenprüfung
5. Entlastung der Gremien
6. Wahl der Kassenprüfer für das jagdjahr 2024/2025
7. Vorstellung Wildkitzrettung Neuravensburg
8. Verschiedenes
9. Anträge, über die in der GV abgestimmt werden sollen, müssen bis spätestens 20. Februar 2024 schriftlich beim Jagdvorstand eingereicht werden.
Bei der GV findet wieder ein Rehessen statt. Jeder Jagdgenosse kann mit einer Begleitperson teilnehmen. Alle Jagdgenossen, sowie auch Jagdpächter und Begehungsscheininhaber mit Frauen sind herzlich eingeladen.
Die Vorstandschaft Gresser, Reichart, Weber

Förderverein der Musikkapelle Roggenzell, Einladung zur Generalversammlung

Der „Förderverein zur Jugendausbildung der Musikkapelle Roggenzell“ lädt die Mitglieder sowie alle Interessierten herzlich zur jährlichen Generalversammlung ein. Die Generalversammlung findet am Sonntag, den 18. Februar 2024 um 19.00 Uhr im Proberaum der Musikkapelle Roggenzell statt.
Tagesordnung der Generalversammlung:
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Tätigkeitsberichte
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahlen
7. Sonstiges
Zur Wahl können sich alle fördernden Mitglieder des Fördervereins der Musikkapelle Roggenzell stellen. Wahlvorschläge bitten wir vor der Generalversammlung abzugeben.
Die Vorstandschaft

Aus der letzten Sitzung des Ortschaftsrates. Der Ortschaftsrat Neuravensburg traf sich am Mittwoch, den 31. Januar zu seiner ersten Sitzung des Jahres.

Auf der Tagesordnung standen die Information und Beschlussfassung zu den im Rahmen der Sanierung von Gemeindestraßen in diesem Jahr geplanten Maßnahmen und aktuelle Informationen zur Situation der Landwirtschaft in unserer Region. Zum Thema der Straßensanierung begrüßte der Vorsitzende den zuständige Mitarbeiter aus dem städtischen Tiefbauamt, Herrn Manfred Sturm, der die vorgesehenen  Maßnahmen vorstellte. Saniert wird der gesamte Argenweg inklusive des Gehwegs. Hierzu wird der Asphaltbelag abgefräst, die Tragschicht soweit notwendig erneuert, Randeinfassungen und Gehweg werden neu gemacht sowie die Grundstückseinfahrten nach Bedarf angeglichen. Abschließend wird die Asphaltdeckschicht neu aufgebracht. Von Seiten des Tiefbauamtes werden im Vorfeld auch mögliche   Dienstleister für die Versorgung der Anwohner mit Glasfaser über die geplante Maßnahme informiert. Zuvor wird von der Neuravensburger Wasserversorgungsgruppe die Wasserleitung im Argenweg ersetzt. Zur Abstimmung beider Maßnahmen werden die Verantwortlichen des Tiefbauamtes und der Wassergruppe auf die Anwohner zukommen.
Die zweite Maßnahme des Tiefbauamtes im Rahmen der Straßensanierung betrifft die Fertigstellung des Gehweges in der Welfenstraße. Diese eigentlich noch zur Baugebietserschließung gehörende Maßnahme wurde ursprünglich zurückgestellt und soll nun in diesem Jahr durchgeführt werden. Der Ortschaftsrat begrüßt die vorgestellten Maßnahmen und hat sie dem Gemeinderat einstimmig zum Beschluss empfohlen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt berichteten OR Benedikt Renz sowie die Gäste Theresa Knill und Albert Gresser über die Situation der Landwirtschaft in unserer Region, dies auch vor dem Hintergrund der aktuellen Bauerndemos. Den Landwirten geht es mit ihren Aktionen zunächst um die Rücknahme der von der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Haushaltskrise beschlossenen Streichungen von Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen, die für manche Landwirte existenzgefährdend wären. Sie erfahren dabei viel Zustimmung aus der Bevölkerung und es ist den Landwirten ein großes Anliegen mit den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Aktionen, wie z.B. an Infoständen auf Marktplätzen, bei Mahnfeuern, Blinktlichtaktionen, etc. ins Gespräch zu kommen. Immer mehr Regulierung, mehr Bürokratie, Einschränkungen und Verkomplizierung von Baumaßnahmen machen den Beruf zunehmend unattraktiv für Hofnachfolger. Mittel- und langfristig droht die Versorgung der Bevölkerung mit regional produzierten Lebensmitteln Schaden zu nehmen. Auch das derzeit sich in Prüfung befindliche Biosphärengebiet droht nach Ansicht der Vortragenden den Handlungsspielraum der Landwirte weiter einzuschränken. Während auf der einen Seite der Umweltschutz und der Tourismus gestärkt werden, werden andererseits die Voraussetzungen für Landwirtschaft sogar in einer Vorzugsregion für Milchviehhaltung geschwächt. Der Konsument möchte regionale, gesunde und unter Einhaltung hoher Standards für Tierwohl produzierte Lebensmittel, dazu gilt es den Landwirten die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Ortschaftsrat zeigte großes Verständnis für die Anliegen unserer Landwirte und großen Respekt für die Art und Weise wie sie ihren Protest in die Öffentlichkeit bringen.
Dr. Hermann Schad
Ortsvorsteher

Landesfamilienpass 2024

Den Landesfamilienpass, sowie die dazugehörigen Gutscheine für das Jahr 2024 erhalten Sie auf der Ortsverwaltung Neuravensburg.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen? Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder ) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Familienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, bzw. Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Neben den Eltern können auch vier weitere, vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen (z.B. der getrennt lebende Elternteil, Oma und Opa oder eine andere Betreuungsperson) den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchsten jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. Mit dem Landesfamilienpass und den jährlich neuen Gutscheinkarten können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten, Museen in Baden-Württemberg besuchen. Nähere Infos über die Besuchsmöglichkeiten erfahren sie unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

Kindergarten- und Krippenplatzvergabe

Die Stichtagsregelung gilt - Anmeldung bis Ende Februar!


Mit dem Kindergartenjahr 2024/25 führt die Stadt Wangen eine Stichtagsregelung für die Kindergarten- und Krippenplatzvergabe ein. Die Neuregelung wurde vom Gemeinderat im Juli 2023 beschlossen. Damit gibt es eindeutige Kriterien und Fristen, die für die Anmeldung von Kindern beachtet werden müssen. Grundsätzlich gilt in Zukunft: Wer sein Kind in der Zeit von September bis Februar in den Kindergarten schicken möchte, muss es bis spätestens Ende Februar des vorherigen Kindergartenjahres angemeldet haben. Die Zu- oder Absagen gehen bei den Eltern dann im März oder April ein. Kinder, die zwischen März und Juli in den Kindergarten geschickt werden sollen, müssen bis Ende August des Vorjahrs angemeldet werden. Zu- oder Absagen erreichen die Eltern im September oder Oktober. Wenn die Anmeldung erst nach dem Stichtag ankommt, wird ein Kind bei den Vergaberunden ganz am Ende oder sogar erst im Nachgang berücksichtigt, falls jemand ausfällt. Wer eine Absage in der Vergaberunde erhält, muss sein Kind zum nächsten Stichtag erneut vormerken. Die Anmeldung wird nicht automatisch übernommen. Sollten kurzfristig Plätze frei werden, werden die Einrichtungen die abgelehnten Platzanfragen für die Belegung des freien Platzes berücksichtigen. Der Bedarf für einen Kindergartenplatz kann frühestens 48 Monate im Voraus angemeldet werden. Krippenplätze können erst nach der Geburt eines Kindes angemeldet werden. Nach der Vormerkung wird automatisch Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufgenommen. Die Kindergartenplätze werden nach folgender Rangfolge belegt:
Wer seinen Erstwohnsitz in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu hat, hat Vorrang. Falls jemand zuzieht, muss als Nachweis ein Miet- oder Kaufvertrag vorgelegt werden. Ist ein Geschwisterkind bereits in der Einrichtung, hat die Familie Vorrang vor anderen. Wohnt eine Familie in einer Ortschaft und möchte dort auch ihr Kind in den Kindergarten schicken, dann hat dieses Kind Vorrang vor einem anderen aus - zum Beispiel - der Kernstadt. Die Kinder aus der Kernstadt haben wiederum in den Einrichtungen der Kernstadt Vorrang. Eine Ausnahme bilden die Einrichtungen mit Waldorfpädagogik. Ältere Kinder haben Vorrang vor Jüngeren. Eine Anmeldung für die Krippe wird nur akzeptiert, wenn Kinder mindestens acht Monate vor dem dritten Geburtstag in eine Einrichtung gehen sollen. Für die Anmeldung sind folgende weitere Punkte gut zu wissen: Betreuungsanfragen sind ausschließlich über Little Bird möglich. Die Betreuungseinrichtungen nehmen keine Vormerkungen entgegen. Der Betreuungsvertrag wird dann allerdings mit der Einrichtung geschlossen. Es können maximal vier Anfragen je Kindergartenjahr (1. September - 31. Juli) gleichzeitig für ein Kind im Anmeldeprogramm Little Bird eingestellt werden. Die bei der  Anmeldung vergebenen Prioritäten der Kindergärten sind tatsächlich nur Wunschangaben, die bei der Vergabe aber nicht entscheidend sind. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 gilt noch Folgendes: Die Plätze werden monatlich nach den Aufnahmekriterien belegt. Wer eine Absage erhält, kann sich für den nächsten Monat neu vormerken. Ein Platzangebot gibt es frühestens sieben Monate vor dem gewünschten  Betreuungsbeginn.

Problemstoffsammlung im Januar 2024 Freitag, 26.01.2024 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Problemstoffe sind Abfälle, die Sie nicht im Restmüll entsorgen dürfen, weil sie schädliche Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben können. Mit den Problemstoffsammlungen erhalten alle  Privathaushalte und Kleingewerbebetriebe kostenfrei die Möglichkeit, diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen umweltgerecht zu entsorgen (bei Mengen unter 15 kg). Gewerbebetriebe können Problemstoffe nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig bei den Sammelstellen abgeben. Angenommen werden: Batterien (Haushaltsbatterien und Autobatterien), Altöl (bis zu 5 Liter), Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter), Farben, Lacke, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück), Lösungsmittel, Putz- und Reinigungsmittel, sowie Spraydosen mit Restinhalt.
Weitere Informationen und alle Termine im Landkreis Ravensburg finden Sie auf der Homepage www.rv.de unter „Ihr Anliegen - Abfall - Unsere Abfallentsorgung - Problemstoffsammlung“. Bei Fragen hierzu, hilft Ihnen das Bürgerbüro, Abteilung Service Abfallwirtschaft, in Ravensburg gerne unter buergerbuero-ab@rv.de oder Tel. (0751) 85-2345 weiter.

Wertstoffhof am Südring – geänderte Öffnungszeiten am Fasnetsmontag

Der Wangener „Wertstoffhof am Südring“ ist am Fasnetsmontag, 12. Februar 2024 aufgrund des Narrensprungs ganztätig geschlossen.

Es wird um Beachtung gebeten!

Trauerbeflaggung am 27. Januar 2024

Bundesweite Trauerbeflaggung am 27. Januar 2024 Tag zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes am 22. Januar 2024

Anlässlich des Staatsaktes für den am 26. Dezember 2023 verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages und langjährigen Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble werden die Dienstgebäude des Bundes trauerbeflaggt.

Ansprache des Ortsvorstehers beim Neujahrsempfang
Hallenschließung Zunftmeisterempfang

Aufgrund des Zunftmeisterempfanges bleibt die Turn- und Festhalle Neuravensburg für den Sport- und Übungsbetrieb geschlossen vom

Freitag, 12. Januar 2024 ab 13 Uhr bis einschließlich Sonntag, 14. Januar 2024.

Wir bitten um Beachtung!

Neujahrsempfang 2024

Herzliche Einladung zum öffentlichen Neujahrsempfang der Ortschaft Neuravensburg am Sonntag, 7. Januar 2024 um 11.00 Uhr in der Turn- und Festhalle Neuravensburg

Öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung und der örtlichen Bauvorschriften "Hub"

Die Unterlagen der Außenbereichssatzung "Hub" liegen in der Zeit vom 28.12.2023 bis zum 30.01.2024 im Rathaus in Neuravensburg und im Kornhaus in Wangen aus und können zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Zur Räum- und Streupflicht

Grundsätzlich ist die Kommune für den verkehrssicheren Zustand der Gemeindestraßen verantwortlich. Ihr obliegt auch das Räumen und Streuen der Straßen. Das Räumen und Streuen der Gehwege obliegt laut Satzung der Stadt Wangen den Grundstückseigentümern die an einen Gehweg angrenzende Grundstücke besitzen. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und die Räum- und Streupflicht muss jedoch differenziert betrachtet werden. Für die Kommune besteht nach dem Straßengesetz Baden Württemberg die Räum- und Streupflicht nur an gefährlichen und gleichzeitig verkehrswichtigen Stellen und nur für den allgemeinen Tagesverkehr. Eine gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn aufgrund der Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres eine Gefahr erkennbar ist. Verkehrswichtig heißt, dass die Straße eine wichtige Verbindungsfunktion hat (klassifizierte Straßen, Hauptverkehrsstraßen) oder dort ein besonderer Verkehr stattfindet (z.B. wichtige Buslinien). Für alle Fahrbahnen auf Nebenstraßen und Wohnstraßen besteht - auch unabhängig von der Längsneigung (Steigung/Gefälle) - grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht. Auch auf Fahrbahnen, für die eine Räumpflicht besteht, müssen nur jene Gefahren beseitigt werden, die für Verkehrsteilnehmer auch dann bestehen, wenn diese die erforderliche, den Witterungsverhältnissen angepasste Sorgfalt aufwenden. Straßenverhältnisse wie außerhalb von Winterwettersituationen („schwarze Straßen“) müssen nicht geschaffen werden. Der städtische Bauhof versucht aber dennoch den Schnee auf all unseren Straßen und Wegen bestmöglich zu beseitigen. Leider ist dies aufgrund von Hindernissen (z.B. am Straßenrand parkende Fahrzeuge) nicht immer möglich. Eine Haftung gegenüber Dritten besteht für die Kommune allerdings nur dann, wenn sie ihren Pflichten nicht nachgekommen ist.
Dr. Hermann Schad, Ortsvorsteher und Frank Müller, Leiter des städtischen Bauhofs

Landesgartenschau 2024

Die Landesgartenschau Wangen 2024 kommt zu Ihnen – in die Teilorte von Wangen und darüber hinaus!
Sichern Sie sich ganz bequem ihre Dauerkarte vor Ort oder erwerben Sie Gutscheine. Damit Sie in Sachen Geschenke für anstehende Geburtstage oder das Weihnachtsfest bestens vorbereitet sind! Ein Hinweis: Bitte denken Sie an Fotos (Passbild oder Handybild), wenn Sie Dauerkarten verschenken oder für Personen kaufen möchten, die beim Kauf nicht anwesend sind.

Die nächsten Termine in den Teilorten sind:
Neuravensburg Adventsmarkt 25.11.2023 von 14-21 Uhr
Leupolz Wintererwachen 26.11.2023 von 11-17 Uhr
Karsee Adventsmarkt 01.12.2023 von 16-20 Uhr
Deuchelried Wochenmarkt 07.12.2023 von 14-17 Uhr
Niederwangen Adventsmarkt 08.12.2023 von 15-19 Uhr
Primisweiler Adventsmarkt 16.12.2023 von 15-21 Uhr

Weitere Termine finden Sie gerne auf unserer Website unter
www.lgswangen2024.de/aktuelles/termine

Streugut für den Winter

Nachdem in den letzten Jahren manche der im Ort aufgestellten Kisten mit Streugut über den Winter komplett unbenutzt blieben, haben wir uns dazu entschlossen, an diesen Stellen kein Streugut mehr bereitzustellen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei Bedarf am Streugutsilo neben dem Boeckeler Stadel Streugut abzuholen.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 15. November 2023

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Firma Zeus E-Scooter in Neuravensburg verteilt hat. Die erste Versuchsphase läuft bis zum 1. Dezember. Danach gehen die Scooter in die Winterpause und sollen zwischen dem 1.3. bis 15.3. wieder verfügbar sein. Die App zur Nutzung der E-Scooter ist kostenlos im App Store unter ZEUS Deutschland erhältlich. Darin wird angezeigt wo die Scooter stehen, zudem ist die App mit einer Bezahlfunktion ausgestattet. Das System ist als „Free-Floating“ konzipiert, das bedeutet, dass die Roller nicht an Abstellstationen gebunden sind.

Vorstellung der neuen Leiterinnen und des Planungsstandes zum Standort der Waldgruppen unseres Kindergartens

Seit dem aktuellen Kindergartenjahr leiten Frau Nadja Reischmann-Tschechowski und Frau Katja Geisler den Kindergarten Bienenstock in Neuravensburg. Die beiden Kindergartenleiterinnen freuen sich über eine gute Personalsituation. Momentan ist der Kindergarten mit 139 Kinder fast ausgebucht. In den Hausgruppen gibt es noch 1 freien Platz, in der Wichtelgruppe (Waldgruppe) sind 7 Plätze frei.

Der Vorsitzende erläutert den Planungsstand zum künftigen Standort der Waldgruppen. Nachdem es von Seiten der Forstbehörde Einwendungen bezüglich des Standortes in Engetsweiler gegeben hat und der Standort am Kocherhof aufgrund der großen Entfernung zum Hauptstandort und der dadurch notwendigen, zeitaufwändigen Busfahrten von vielen Eltern abgelehnt wird, schlägt die Verwaltung einen gemeinsamen Standort beider Waldgruppen in der Engetsweiler Straße hinter der Firma Lanz ab dem Kindergartenjahr 2024/25 vor. Hierzu steht eine neue Schutzhütte zur Verfügung, die zuvor zu Werbezwecke auf der Landesgartenschau ausgestellt werden wird.

Der Ortschaftsrat nimmt die Verlagerung der Standorte beider Waldgruppen in die Engetsweilerstraße (unterhalb der Fa. Lanz) zur Kenntnis und billigt den Planentwurf für die neue Schutzhütte.

Informationen zum städtischen Haushalt 2024

Der Vorsitzende berichtet, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B von 425 auf 475 % erhöht wird. Des Weiteren erläutert er die Haushaltsansätze welche Neuravensburg direkt betreffen:

  • Planungsrate Erweiterung GS Neuravensburg, inkl. Schulzwerge                                    200.000 €
  • Kindergarten Neuravensburg, Schutzhütte für Waldgruppen                                             150.000 €
  • Kirchengemeinde Roggenzell Zuschuss, 1. Rate                                                                 52.500 €
  • Flutlichtanlage (LED) Sportplätze Neuravensburg                                                                30.000 €
  • Spielgeräte (Kinder-Bike-Anlage)                                                                                          20.000 €
  • Grundschule Neuravensburg, Sanierung Schrägdach                                      im Gebäudeunterhalt
  • Gemeindestraßensanierung                                                                                im Straßenunterhalt

Bauangelegenheiten

  • Bauvoranfrage: Engetsweiler 13, Erweiterung Milchviehstall mit Laufhof, Einbau automatisiertes Melksystem, Neubau Güllegrube

Der Vorsitzende erläutert die Bauvoranfrage. Es handelt sich um privilegiertes Bauen. Allerdings wird der geforderte Abstand zum Naturschutzgebiet „Rotasweiher“ um 20 Meter unterschritten. Der Vorsitzende sieht jedoch keine Alternative zum Standort.

Die Ortsverwaltung Neuravensburg gibt die Bauvoranfrage mit dem Vermerk „keine Einwände“ an die Baubehörde zurück.

Stellenangebot

Bei der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu ist im Ordnungs- und Sozialamt, Fachbereich Polizei-, Gewerbe- und Verkehrswesen zum 1. Januar 2024 folgende Stelle zu besetzen:
• Sachbearbeitung (w/m/d) Bußgeldstelle
- unbefristete Teilzeitzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 70 %
- Eingruppierung bis Entgeltgruppe 6 TVöD
Es erwartet Sie eine Bezahlung mit den tariflichen Steigerungen im öffentlichen Dienst.
Nähere Informationen und die ausführliche Ausschreibung zu dieser Stelle finden Sie auf der Homepage der Stadt Wangen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 22. November 2023 auf unserer Homepage unter https://www.mein-check-in.de/ wangen/position-360587. Bitte nutzen Sie den Service unseres Online-Bewerbungsverfahrens.

Standbetreibersitzung für den Narrensprung am 13.01.2024

Am Dienstag, den 21.11.2023 findet die Standbetreibersitzung um 20:00 Uhr im Zunftraum statt.
Die Narrenzunft Neuravensburg bittet alle örtlichen Vereine, die am Narrensprung einen Stand betreiben möchten, zu erscheinen.
 

Der neue Heimatkalender ist da!

Gute Nachricht für die vielen Fans: Ab sofort kann der frisch gedruckte Fotokalender „Neuravensburg 2024“ im Rathaus, in der Marien-Apotheke sowie der Getränkeabteilung vom EDEKA- Dorfmarkt angeschaut und gekauft werden. Er bietet im repräsentativen DIN-A-3-Format auf hochwertigem, umweltzertifizierten FSCâ-Papier wie gewohnt schöne, aktuelle Fotos unserer Landschaft im Wechsel der Jahreszeiten, aber diesmal auch ganz neue, faszinierende Motive aus der Vogelperspektive. Dazu im Kalendarium alle wichtigen Informationen, insbesondere zu unseren örtlichen Veranstaltungen. Der Preis bleibt trotz gestiegener Herstellungskosten unverändert bei 15,- €; davon gehen 50 Cent an den Burg-und Heimatverein als Kooperationspartner dieses Kalenderprojekts. Dafür schenken Sie sich oder anderen ein ganzes Jahr lang Freude an sowie Verbundenheit mit unserer Heimat, was gerade in diesen unruhigen Zeiten einfach gut tut. Sichern Sie sich also bald Ihr persönliches Exemplar, denn die Auflage ist begrenzt!

Hinweise zu Anpflanzungen

Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz dürfen Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Hierzu sind alle Anpflanzungen auf die Grundstücksgrenze zu rückzuschneiden. Des Weiteren müssen die Anpflanzungen so zurechtgeschnitten werden, dass Laternen ihren Zweck zur Ausleuchtung vollkommen erfüllen können. Verkehrszeichen dürfen von Anpflanzungen nicht beeinträchtigt werden.
Zudem sind folgende Höhen über Straßen und Geh- und Radwegen freizuhalten:
Freizuhaltende Höhe bei Straßen: 4,50 Meter
Freizuhaltende Höhe bei Gehwegen: 2,30 Meter
Freizuhaltende Höhe bei Radwegen: 2,50 Meter

Beflaggung am Volkstrauertag 2023

Am diesjährigen Volkstrauertag, am 19. November 2023, wird wie in jedem Jahr der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft mit einer Kranzniederlegung in der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland gedacht.

An der Kranzniederlegung in der Neuen Wache in Berlin werden Bundespräsident Steinmeier, I. K. H. Kronprinzessin Victoria von Schweden, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Özoğuz (in Vertretung der Präsidentin des Deutschen Bundestages), die Präsidentin des Bundesrates Schwesig, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Harbarth, der Bundesminister der Verteidigung Pistorius (in Vertretung des Bundeskanzlers), der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Schneiderhan, die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin Giffey (in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin), die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin Seibeld sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr Breuer teilnehmen.

Die Stadt Wangen fragt Eltern zur Kinderbetreuung

Auch 2023 soll auf Initiative des Gesamtelternbeirats der Wangener Kindergärten (GEB) eine Umfrage unter jungen Familien durch die Stadt Wangen stattfinden. Ziel ist es, die aktuelle und geplante Betreuungssituation für ihre Kinder abzufragen. Angesprochen sind Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. November 2019 und dem 30. November 2023 geboren sind oder erwartet werden. Die Umfrage wurde durch den Gesamtelternbeirat der Wangener Kindergärten (GEB) angeregt. Um ein möglichst aussagekräftiges Bild zu bekommen, erhofft sich die Stadt einen hohen Rücklauf, wobei nur ein Fragebogen pro Kind ausgefüllt werden soll. Unter anderem möchte die Stadt wissen, ab welchem Alter ein Kind in eine Einrichtung gehen soll; ob ein Kind aktuell zu Hause oder in einer Einrichtung betreut wird; welche  Betreuungszeiten favorisiert werden. Gefragt wird auch, ob Eltern zusätzlich zur Kindergarten/Tagesstätten-Betreuung weitere Unterstützung brauchen, um Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Auch die Gründe für die Wahl der Einrichtung sind von Interesse. Der komplette Fragebogen ist auf der Homepage der Stadt Wangen aufzufinden unter wangen.de/umfrage. Die Umfrage dauert von Montag, 16.Oktober 2023 bis Donnerstag, 30. November 2023. Ausgewertet wird der Fragebogen anonym.
 

Martinimarkt Montag, 13. November 2023

Großer Krämermarkt in der Wangener Altstadt.
Zum Besuch dieses Marktes wird herzlich eingeladen!

Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Neuravensburg am Freitag, den 17. November 2023 um 20.00 Uhr im Boeckeler Stadel in Neuravensburg

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Totenehrung
3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
4. Berichte der Abteilungsleiter
5. Finanzbericht des Hauptkassiers
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungen
7. Wahl des Vorstandes
8. Anträge und Anfragen
Anträge sind bis spätestens 10. November 2023 bei der Vorstandschaft einzureichen.
gez. Dr. Hermann Schad             Achim Kruzinski
(1. Vorsitzender)                        (stellv. Vorsitzender)

Ende der Grüngutannahme auf dem Gelände des „Wertstoffhofes am Südring“

Am Samstag, 11. November 2023 kann in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr letztmalig in diesem Jahr Grüngut auf dem Gelände des „Wertstoffhofes am Südring“ angeliefert werden. Grünschnitt, der danach anfällt, ist beim Entsorgungszentrum in Obermooweiler zu den bekannten Öffnungszeiten abzugeben.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates

Zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Mittwoch, den 15. November 2023 um 19:30 Uhr im Boeckeler Stadel sind alle interessierte Bürger eingeladen.

Tagesordnung

1. Bürgerfragen

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der neuen Leiterinnen und des Planungsstandes zum Standort der Waldgruppen unseres Kindergartens

4. Informationen zum städtischen Haushalt 2024

5. Bauangelegenheiten

6. Verschiedenes / Anfragen der Ortschaftsräte

Vorankündigung: Mitgliederversammlung SV Neuravensburg

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Sportvereins Neuravensburg findet am Freitag, den 17. November um 20.00 Uhr im Boeckeler Stadel statt.

Ortsvorsteher bepflanzen den Ortschaftsgarten auf der Argenwiese

Das Wetter hat es am vergangenen Freitagnachmittag mit uns Ortsvorstehern nicht wirklich gut gemeint. Aber wir ließen uns vom zeitweise strömenden Regen nicht beeindrucken und pflanzten unter Anleitung von Landschaftsarchitektin Elisabeth Bader über 200 Stauden im Garten der Ortschaften auf dem Landesgartenschaugelände. Wenigstens mussten wir nicht auch noch gießen. Der Garten, der von Elisabeth Bader geplant wurde, wird bis zur Eröffnung der Landesgartenschau am 26. April 2024 mit einem kleinen Pavillon, mit Bänken und verschiedenen Infopunkten zu den einzelnen Ortschaften versehen werden. Die Gemarkungsfläche der Stadt Wangen dient dabei als verbindendes Gestaltungselement. So viel sei schon verraten.
 

Ende der Grüngutannahme auf dem Gelände des „Wertstoffhofes am Südring“

Am Samstag, 11. November 2023 kann in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr letztmalig in diesem Jahr Grüngut auf dem Gelände des „Wertstoffhofes am Südring“ angeliefert werden.

Grünschnitt, der danach anfällt, ist beim Entsorgungszentrum in Obermooweiler zu den bekannten Öffnungszeiten abzugeben.

FÖRDERVEREIN DER GRUNDSCHULE NEURAVENSBURG Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 25.10.2023 um 19:30 Uhr in der Grundschule für alle Mitglieder und Interessierten

Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstands
3. Kassenbericht
4. Entlastungen
5. Bestätigung / Wahlen
6. Sonstiges / Vorschläge / Anregungen
Weitere Punkte, Wünsche oder Anregungen können vor
der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden
(fv-neuravensburg@gmx.de).
Sophia Schneiderhan, 1. Vorsitzende
Nadja Franz, 2. Vorsitzende

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 11. Oktober 2023

Eigenbetrieb Städtisches Abwasserwerk Wangen im Allgäu:

Gebührenkalkulation 2024 sowie Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2024

Der Vorsitzende erläutert die Gebührenkalkulation 2024 des Eigenbetriebs des Städtischen Abwasserwerkes. Erfreulicherweise können die Beiträge teilweise aufgrund der Verrechnung aus dem Jahr 2021 abgesenkt werden. Der Ortschaftsrat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig und ohne Enthaltung zu.

 

Außenbereichssatzung und örtliche Bauvorschriften „Hub“: Empfehlung zur Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Herr Brockof von der Stadtplanung erläutert Allgemeines zum Planungsinstrument der Außenbereichssatzung (ABS). So soll mit einer ABS eine behutsame bauliche Weiterentwicklung im Außenbereich (in dem entsprechenden Weiler) ermöglicht werden. Er weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass durch eine ABS kein unmittelbares Baurecht geschaffen wird. Weiter präsentiert Herr Brockof den Entwurf der Außenbereichssatzung „Hub“ und legt den Entwurf zur Beschlussfassung vor.

Der Ortschaftsrat Neuravensburg empfiehlt dem Gemeinderat, den Entwurf der Außenbereichssatzung und der örtlichen Bauvorschriften „Hub“ in der Fassung vom 07.09.2023 zu billigen. Außerdem empfiehlt der Ortschaftsrat Neuravensburg dem Gemeinderat die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage dieses Entwurfes die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Bauangelegenheiten

  • Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes Engetsweiler Straße 3 in einen Fahrradvereih
  • Neubau eines Reihenendhauses Nr. 1, Flst. Nr. 1501, „Baugebiet Schwarzenbach Nord“
  • Neubau eines Reihenmittelhauses Nr. 2, Flst. Nr. 1501/1, „Baugebiet Schwarzenbach Nord“
  • Neubau eines Reihenendhauses Nr. 3, Flst. Nr. 1501/2, „Baugebiet Schwarzenbach Nord“

Der Ortschaftsrat Neuravensburg gibt alle Bauvorhaben ohne Bedenken zurück an die Bauverwaltung.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende stellt das neue „Klima Sparbuch“ vor, welches auf der Ortsverwaltung ausliegt und kostenfrei von den Bürgern mitgenommen werden darf.

Außerdem weist der Vorsitzende auf den Tag der offenen Tür des Naturkindergartens in Ried hin. Dieser findet am Sonntag, den 22. Oktober 2023 von 10 Uhr bis 12 Uhr statt. Die Neuravensburger Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen.

Ebenso wird auf die Ausstellung des Burg- und Heimatvereins am Freitag, den 20. Oktober 2023 in der Turnhalle hingewiesen und herzlich dazu eingeladen.

Problemstoffsammlung im Oktober 2023

Donnerstag, 26.10.2023

Parkplatz P 14, Scherrichmühlweg                                09.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Donnerstag, 26.10.2023

Leupolz, Parkplatz gegenüber Rathaus (Kißlegger Str.)  14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Problemstoffe sind Abfälle, die Sie nicht im Restmüll entsorgen dürfen, weil sie schädliche Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben können.

Mit den Problemstoffsammlungen erhalten alle Privathaushalte und Kleingewerbebetriebe kostenfrei die Möglichkeit, diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen umweltgerecht zu entsorgen (bei Mengen unter 15 kg). Gewerbebetriebe können Problemstoffe nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig bei den Sammelstellen abgeben.

Angenommen werden: Batterien (Haushaltsbatterien und Autobatterien), Altöl (bis zu 5 Liter), Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter), Farben, Lacke, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück), Lösungsmittel, Putz- und Reinigungsmittel, sowie Spraydosen mit Restinhalt.

Weitere Informationen und alle Termine im Landkreis Ravensburg finden Sie auf der Homepage www.rv.de unter „Ihr Anliegen – Abfall – Unsere Abfallentsorgung - Problemstoffsammlung“. Bei Fragen hierzu, hilft Ihnen das Bürgerbüro, Abteilung Service Abfallwirtschaft, in Ravensburg gerne unter buergerbuero-ab@remove-this.rv.de oder Tel. (0751) 85-2345 weiter.

 

Mitgliederversammlung des KNN

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, 19. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Vereinsraum des KNN, Bodenseestr. 40, statt. Dazu sind alle Mitglieder und auch interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich eingeladen.

Sammelbestellungen für Obstbäume 2023

Um Streuobstbestände als wichtige Lebensräume und als prägenden Bestandteil des Landschaftsbildes unserer Region zu erhalten, hat auch in diesem Jahr jeder Wangener Bürger die Möglichkeit vergünstigte Obstbäume von der Stadt Wangen zu beziehen. Wer in seinen Obstgarten ausgefallene Bäume ersetzen oder neu pflanzen möchte, kann laut Mitteilung der Stadt Wangen bis Montag, den 09.10.2023 ein Bestellformular ausfüllen und dieses im Bauhof Wangen abgeben. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage oder erhalten Sie im Bauhof Wangen sowie auf den Ortsverwaltungen. Um den Pflanzerfolg zu erhöhen, werden die Hochstämme nur inklusive Pfahl, Kokosstrick und Wühlmausschutz angeboten. Die Kosten betragen pro Baumset 25,00€. Es können maximal 20 Bäume pro Haushalt bestellt werden. Alle Bestellungen werden ausschließlich nur über den Bauhof Wangen, Kanalweg 6 bei Frau Leupolz oder Frau Buhmann angenommen und nicht über die Ortsverwaltungen. Beim Abgeben des Bestellformulars muss der gesamte Betrag direkt bezahlt werden.

Das Bestellformular finden Sie hier.

Die Schule hat begonnen

die Schulferien sind vorbei, das neue Schuljahr hat an diesem Montag begonnen. Für die neuen Erstklässler begann am Mittwoch die Schulzeit, dazu wünsche ich eine schnelle Eingewöhnung. Allen Schülern und dem Lehrerkollegium wünsche ich viel Spass und Freunde im neuen Schuljahr und natürlich auch Erfolg.
Dr. Hermann Schad
Ortsvorsteher

Problemstoffsammlung im September 2023

Freitag, 15.09.2023
Obermooweiler, Entsorgungszentrum   13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Problemstoffe sind Abfälle, die Sie nicht im Restmüll entsorgen dürfen, weil sie schädliche Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben können.

Mit den Problemstoffsammlungen erhalten alle Privathaushalte und Kleingewerbebetriebe kostenfrei die Möglichkeit, diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen umweltgerecht zu entsorgen (bei Mengen unter 15 kg). Gewerbebetriebe können Problemstoffe nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig bei den Sammelstellen abgeben.

Angenommen werden: Batterien (Haushaltsbatterien und Autobatterien), Altöl (bis zu 5 Liter), Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter), Farben, Lacke, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück), Lösungsmittel, Putz- und Reinigungsmittel, sowie Spraydosen mit Restinhalt.

Weitere Informationen und alle Termine im Landkreis Ravensburg finden Sie auf der Homepage www.rv.de unter „Ihr Anliegen – Abfall – Unsere Abfallentsorgung - Problemstoffsammlung“. Bei Fragen hierzu, hilft Ihnen das Bürgerbüro, Abteilung Service Abfallwirtschaft, in Ravensburg gerne unter buergerbuero-ab@remove-this.rv.de oder Tel. (0751) 85-2345 weiter.

 

Bitte denken Sie an die Umtauschfristen Ihres Führerscheins

Viele Autofahrer/-innen verfügen noch über den früheren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein. Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, müssen  umgetauscht werden. Hierfür ist das Geburtsjahr des Papierführerscheininhabers entscheidend. Aktuell müssen die Führerscheine der Jahrgänge 1965 - 1970 bis spätestens 19.01.2024 umgetauscht werden.
Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber/-innen eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

1999 – 2001             19.01.2026
2002 – 2004             19.01.2027
2005 – 2007             19.01.2028
2008                          19.01.2029
2009                          19.01.2030
2010                          19.01.2031
2011                          19.01.2032
2012 – 18.01.2013  19.01.2033

Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur im einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen, sowie des Lichtbildes.
Ihren Antrag können Sie bei der Ortsverwaltung stellen. Bitte bringen Sie hierfür ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Ihren Personalausweis und den alten Führerschein mit.

Gelbe Bänder an Obstbäumen als Einladung zum Selbstpflücken

In den nächsten Tagen werden wir an unsere kommunalen Obstbäume, sofern sie Früchte tragen, wieder gelbe Bänder anbringen. Dies ist als Einladung an unsere Bürgerinnen und Bürger zum kostenlosen Pflücken von haushaltsüblichen Mengen an heimischem Obst gedacht.
Sollten von privater Seite auch Bäume für denselben Zweck zur Verfügung gestellt werden, können auf der Ortsverwaltung gerne - so lange der Vorrat reicht - gelbe Bänder abgeholt werden.

Urlaub des Ortsvorstehers

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
in den kommenden beiden Wochen, d.h.vom 14. August bis einschließlich 29. August 2023 bin ich im Urlaub.
Ab dem 30. August 2023 können Sie mich dann wie gewohnt wieder auf der Ortsverwaltung erreichen.
Dr. Hermann Schad

Verabschiedung von Frau Binder-Wildner

Nach 32 Jahren Leitung des Neuravensburger Kindergartens geht Frau Binder-Wildner mit Beginn der Ferien in den wohlverdienten Ruhestand. In all den Jahren war diese Aufgabe für Frau Binder-Wilder stets eine Herzensangelegenheit und eine Berufung zugleich. Im Namen der gesamten Ortschaft bedanke ich mich herzlich für Ihr überragendes Engagement, Ihre Ideen und Ihre stets zukunftsorientierte Leitung unseres Kindergartens über 32 Jahre, in denen sie sehr vieles zum Wohle der Familien in Neuravensburg verändert hat. Am vergangenen Montag hat Frau Binder-Wildner u.a. die aktuellen und frühere Mitarbeiter der Ortsverwaltung und des Ortsbauhofs zu Ihrem Abschiedsfest eingeladen.

Zur Nutzung von Mini-Fußballcourt, Beachvolleyballfeld und Kinderspielplatz

Die Benutzung der genannten Einrichtungen soll einen friedlichen und gedeihlichen Sportbetrieb, der Rücksicht auf die Nachbarschaft nimmt, ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch während der Ferien. Die o. g. Freizeiteinrichtungen sind für Sport- und Spielzwecke errichtet worden, entsprechend sollen sie auch genutzt werden.

Öffnungszeiten:
Das Sport- und Spielgelände kann an Werktagen in der Zeit von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr (Sommerzeit bis 21:00 Uhr) für den Sportbetrieb genutzt werden, an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Sommerzeit bis 19:00 Uhr). Bei der Benutzung ist mit Rücksicht auf die Nachbarschaft die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und Lärmimmissionsgrenzen zu beachten. Übermäßiger Lärm ist zu vermeiden.

Erhaltung der Einrichtungen:
Die Einrichtungen des Sport- und Spielgeländes sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Zerstörung und Sachbeschädigung haftet der Verursacher. Alle Schäden an den Gebäuden, Anlagen oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich der Ortsverwaltung zu melden.

Verhalten auf dem Sportgelände:
Jeder Benutzer des Sport- und Spielgeländes hat sich so zu verhalten, dass keine Belästigung Dritter eintritt und keine Nachteile oder Beschädigungen des Eigentums Dritter entstehen. Auf das Sport- und Spielgelände dürfen keine Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem Material bestehen, mitgebracht werden. Es darf kein Feuer gemacht und es dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Radio, CD-Player usw. dürfen nur in einer Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu führen. Bauliche Anlagen dürfen nicht beschriftet, beklebt, bemalt oder in anderer Weise verunstaltet werden. Kraftfahrzeuge müssen auf den vorhandenen öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Den Anweisungen der  Ortsverwaltung und des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

Alkoholverbot:
Auf der gesamten Fläche des Sport- und Spielgeländes ist es verboten, Alkohol einzubringen oder zu konsumieren. Das Sport- und Spielgelände darf in alkoholisiertem Zustand nicht betreten werden.

Nichteinhaltung / Konsequenzen:
Bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen, gegen die Benutzungsordnung oder Anweisungen der Ortsverwaltung können vom Inhaber des Hausrechts und von der Stadtverwaltung geeignete Maßnahmen bis zum Platzverweis und Erstattung von Strafanzeigen ergriffen werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Störung der öffentlichen Ordnung zu beseitigen.
Dr. Hermann Schad
Ortsvorsteher
 

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 19. Juli 2023

Folgende Bürgerfragen beantwortete der Vorsitzende:

  • Zur Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns:
    Die Grünstreifen entlang von Gemeindeverbindungsstraßen werden innerorts regelmäßig gemäht. Für übergeordnete Straßen ist außerorts der Landkreis bzw. das Land zuständig. Ausgeschilderte Wanderwege werden unterhalten - nichtoffizielle, frühere Kirchwege hingegen nicht. Der Vorsitzende sieht darüber hinaus keinen Handlungsbedarf.
     
  • Zur Beleuchtung der Burgruine während der Nachtstunden:
    Die Stadt Wangen hatte im Zuge der Energiekrise ein Verbot zur Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden angeordnet. Es ist jedoch geplant, die Beleuchtung der Burg in den Wochen vor dem Burgfest wieder zu aktivieren.
     
  • Zur Aufstellung einer großen Mülltonne mit Deckel beim Feuerwehrhaus:
    Die Müllproblematik ist bekannt. Das Parken von Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen über eine Nacht ist erlaubt. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass im Ortsbereich genügend Mülleimer vorhanden sind, die auch zwei Mal wöchentlich geleert werden. Das Aufstellen von großen Müllbehältern hat sich als nicht nützlich erwiesen, weil dies zu einer unerwünschten Hausmüllentsorgung führt.
  • Zur Reparatur des Wasserrohrbruchs im Falkenweg:
    Der Vorsitzende berichtete, dass derartige Schäden normalerweise so schnell wie möglich behoben werden. In diesem Fall wurde die Reparatur um wenige Tage verschoben, da für den kommenden Tag Starkregen gemeldet war und die Wassergruppe keine offene Baugrube über das Wochenende riskieren wollte.

Verabschiedung Frau Binder-Wildner, Leiterin Kindertagesstätte Bienenstock

Der Vorsitzende würdigte im Rahmen der Sitzung das außergewöhnliche Engagement von Frau Binder-Wildner als Leiterin der Kindertagesstätte Bienenstock über 32 Jahre. Die 6-Jährigen zu Beginn Ihrer Tätigkeit sind die Eltern der heutigen Kindergartenkinder. Er skizzierte den Eintritt im Jahre 1991 und die wichtigsten Entwicklungen unseres Kindergartens. Die Zahl der betreuten Gruppen stieg in diesem Zeitraum von 3 auf 9. Baulich die bedeutendste Erweiterung fand zwischen 2010 und 2013 statt, die Erweiterung des Haupthauses in der Engetsweilerstraße und die Neugestaltung des Außenbereichs. Während der Bauzeit waren einzelne Gruppen in der Alten Schule in Schwarzenbach und im Boeckeler Stadel untergebracht. Aber auch danach sind die Kinderzahlen in Neuravensburg weiter angestiegen, so dass eine Ü3-Gruppe dauerhaft in die Alte Schule ausgelagert werden musste, zudem wurde mit den Schulzwergen der älteste Kindergartenjahrgang in der Grundschule untergebracht. Dieses quasi aus der Not geborene Konzept hat sich in der Folge als ideales Übergangsjahr vom Kindergarten zur Grundschule entpuppt. Eine weitere wesentliche Entwicklung konnten wir im Frühjahr 2023 mit der Einweihung des Gruppenraumes für eine zweite Krippengruppe abschließen.

Der Kindergarten Neuravensburg ist seit vielen Jahren die größte Einrichtung der Stadt Wangen und bei Kindern und Eltern – auch über Neuravensburg hinaus – überaus beliebt. Das ist zu großen Teilen Frau Binder-Wildner und Ihrem Team zu verdanken. In all den Jahren war es ihr Hauptanspruch den Bedarfen der Eltern im Wandel der Zeit gerecht zu werden und dabei pädagogisch auf dem neuesten Stand zu sein. Heute ist der Kindergarten Neuravensburg die größte Einrichtung der Stadt Wangen. Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Binder-Wildner mit einem Olivenbäumchen für 32 Jahre vollsten Einsatz für die Neuravensburger Kinder und deren Eltern.

Ebenso begrüßte der Vorsitzende die neuen Leiterinnen Nadja Reischmann-Tschechowski und Katja Geisler und wünschte ihnen alles Gute für ihre neuen Aufgaben.

 

Gewährung eines Zuschusses an die Katholische Kirchengemeinde Roggenzell im Rahmen der Friedhofsanierung

Der Vorsitzende erläutert die Situation des Friedhofes in Roggenzell. Grundsätzlich ist das Friedhofswesen eine kommunale Aufgabe. In Roggenzell wie auch in Schwarzenbach wird dies von der Kirchengemeinde getragen. Aus diesem Grund beteiligt sich die Stadt Wangen an den Kosten für Maßnahmen am Friedhof. Bisher war die Abfallentsorgung des Friedhofes so geregelt, dass der Rasenschnitt im Bereich des Spielplatzes abgelagert wurde und der Blumenabfall im Container entsorgt wurde, welcher aber mittlerweile kaputt ist. Es sollen nun 2 Container angeschafft werden, welche in den Boden versenkt werden, damit ein einfaches Entsorgen, auch mit dem Rasentraktor möglich ist.

Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu einstimmig, für die Erweiterung des Containerplatzes am Friedhof der katholischen Pfarrkirche "St. Gallus" in Roggenzell gemäß der vorliegenden Maßnahmenbeschreibung und Kostenberechnung einen Zuschuss in Höhe von mindestens 17.500 € zu gewähren. Dieser Beschluss ergänzt den Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates vom 26. April 2023. Der Zuschuss beträgt damit für die die Sanierungsmaßnahmen am Friedhof insgesamt mindestens 52.500 €.

 

Informationen aus dem Gemeinderat zu Kindergartenthemen:

  •  Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2023/2024
  •  Kindergarten- und Krippen-Elternbeiträge 2023/2024
  •  Elternbeiträge für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und Hort ab dem Schuljahr 2023/2024
  •  Stichtagsregelung und Aufnahmekriterien

Der Vorsitzende erläuterte zunächst den Bedarfsplan. Für Neuravensburg stehen ausreichend Plätze zur Verfügung. Nachdem eine große Nachfrage von Seiten der Eltern da ist, wird es ab Herbst 2023 ein 47-Stunden-Betreuungsmodell für Kinder über 3 Jahren geben. Damit stehen in Neuravensburg das 30-, das 35- und das 47-Stunden-Betreuungsmodell zur Auswahl.

Aufgrund von Tariferhöhungen müssen auch die Elternbeiträge entsprechend angepasst werden. Auf Empfehlung des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen erhöhen sich die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 um 8,5 Prozent. Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. Sowohl für die Betreuung der Ü3- als auch der U3-Kinder liegt der Kostendeckungsgrad durch Elternbeteiligung in Wangen unterhalb dieses Ziels.

Neu sind eine Stichtagsregelung und die Aufnahmekriterien ab dem Kindergartenjahr 2023/2024. Der erste Anmeldestichtag wird Ende Februar 2024 für die Aufnahmen von September 2024 bis Februar 2025, sein. Über Presse, Little Bird und Homepage werden die Anmeldestichtage bekannt gegeben.

1. Anmeldestichtag: Anmeldung bis Ende Februar für Aufnahmen von September bis Februar des kommenden Kindergartenjahres. Platzzusage/-absage im März / April für die Monate September bis Februar des kommenden Kindergartenjahres

2. Anmeldestichtag: Anmeldung bis Ende August für Aufnahmen von März bis Juli des kommenden Kindergartenjahres. Platzzusage/-absage im September / Oktober für die Monate März bis Juli des kommenden Kindergartenjahres

Platzanfragen, die nach den Anmeldestichtagen eingehen, werden bei der Vergaberunde 2023 zuletzt berücksichtigt. Alle Plätze müssen möglichst jeden Monat vergeben werden. Eine vorzeitige Reservierung in den Ü3-Gruppen ist nur für Krippenkinder, die 3 Jahre alt werden, möglich.

Trotz der Anmeldestichtage muss jede Einrichtung nach den Vergaberunden laufend die Vormerkungen bearbeiten.

Aufnahmekriterien:

Nach Abstimmung mit den freien Trägern, dem Gesamtelternbeirat, den Leiterinnen sowie dem Arbeitskreis Kindergärten gelten ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 folgende Aufnahmekriterien:

1. Erstwohnsitz in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu

2. Geschwisterkind; gleichzeitig in dieser Einrichtung

3. Kinder wohnhaft in der Ortschaft/Kernstadt (Ausnahmen: Einrichtung mit Waldorfpädagogik)

4. Alter; ältere Kinder haben Vorrang

Eine Anmeldung für die Krippe wird nur akzeptiert, wenn der gewünschte Betreuungsbeginn mindestens 8 Monate vor dem 3. Geburtstag liegt.

Erteilung von Zusagen und Absagen: Zusagen werden nur mit „Reservierung“ im Little Bird ausgesprochen. Anderweitige Zusagen (mündlich und schriftlich) sind nicht gültig. Absagen können erst erteilt werden, wenn alle Reservierungen bestätigt wurden.

 

Bauangelegenheiten

  • Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Grub 10
  • Neubau eines 46m-Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoor-Systemtechnik auf Fundament, Flurstück Nr. 938/2 (Grub)
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Wagner-Sutter-Str. 33
  • Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Wagner-Sutter-Str. 31
  • Nutzungsänderung: Lagerfläche in Fotostudio, Pater-Berno-Weg 13

Der Ortschaftsrat gibt die vorgelegten Bauangelegenheiten ohne Einwände an die Baurechtsbehörde zurück.

Geänderte Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Neuravensburg

Urlaubsbedingt ist die Ortsverwaltung Neuravensburg vom 01. August 2023 bis einschließlich 01. September 2023 nur vormittags geöffnet
Montag - Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag Nachmittag ist geschlossen.

Untersuchungsbefund des Weihers vom 29.06.2023

Am 26.06.2023 wurden vom Landesgesundheitsamtes Wasserproben des Neuravensburger Weihers entnommen. Die mikrobiologische Untersuchung gemäß geltender BadegVO ergaben keinerlei Beanstandungen.

Bundesweite Beflaggung der Behörden am 20. Juli 2023

Zum Gedenken an den 79. Jahrestag des 20. Juli 1944 an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft werden die Bundesbehörden beflaggt.

Landesgartenschau 2024

Die nächsten Termine:
06. August: Baustellenführung mit OB Michael Lang.
10. September: Start des Dauerkartenvorverkaufs.

Ortschaftsratssitzung am 19. Juli 2023

Zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.
Mittwoch, den 19. Juli 2023 - 19:30 Uhr im Boeckeler Stadel (1. OG)
Tagesordnung
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgaben
3. Verabschiedung Frau Binder-Wildner, Leiterin Kindertagesstätte Bienenstock
4. Gewährung eines Zuschusses an die Kath. Kirchengemeinde Roggenzell im Rahmen der Friedhofssanierung
5. Informationen aus dem Gemeinderat zu Kindergartenthemen:
- Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2023/2024
- Kindergarten- und Krippen-Elternbeiträge 2023/2024
- Elternbeiträge für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und Hort ab dem Schuljahr 2023/2024
- Stichtagsregelung und Aufnahmekriterien
6. Bauangelegenheiten
7. Verschiedenes / Anfragen der Ortschaftsräte
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
gez. Dr. Hermann Schad

Betriebsausflug am Dienstag, den 04. Juli 2023

Am Dienstag, den 04. Juli 2023 findet der Betriebsausflug der Stadt Wangen im Allgäu und den Ortschaften statt. Aus diesem Grund ist die Ortverwaltung an diesem Tag geschlossen.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Die Vegetation ist auf Hochtouren gekommen, so ragen auch an vielen Stellen wieder Hecken und Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum. Ich bitte die Betroffenen nochmals, einen entsprechenden Rückschnitt vorzunehmen. Der Sicherheitsraum über Straßen muss mindestens 4,50 m, bei Radwegen 2,5 m und über Gehwegen 2,3 m betragen, der seitliche Abstand vom befestigten  Fahrbahnrand muss mindestens 0,5 m aufweisen. Der Rückschnitt ist so vorzunehmen, dass der Zuwachs nicht das Lichtraumprofil beeinträchtigt. Wenn im Bereich Ihrer Hecke kein Geh- oder Radweg vorhanden ist, gilt die Sichtraumhöhe von 4,50 m und ein seitlicher Abstand vom befestigten Fahrbahnrand von 0,50 m. Herzlichen Dank an die Vielen, die den Rückschnitt bereits vorgenommen haben.

30.06.2023 Straßeninstandsetzungsarbeiten

In der kommenden Woche beginnen in den Ortschaften der Stadt die Bauarbeiten im Rahmen der diesjährigen Straßeninstandsetzung der Stadt. In Neuravensburg wird der Einfahrtsbereich von der L320 in den Hochbergweg in Roggenzell etwa bis auf Höhe der Fa. Haas erneuert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bereich zeitweilig nicht befahren werden kann. Ich bitte um Beachtung.
 

Vorsicht Waldbrandgefahr

Derzeit gilt die höchste Waldbrandgefahrenstufe (5) auf der Gemarkung Wangen. Um auch evtl. Flächenbränden vorzubeugen, dürfen keine Reißig-Verbrennungen durchgeführt werden. Sollten dennoch Feuer angezündet werden und diese zu einem Feuerwehreinsatz führen, wird dies als Vorsatz eingestuft. Die Kosten für den Einsatz sind durch den Betroffenen zu bezahlen. Das Ordnungsamt bittet um erhöhte Vorsicht, schon eine weggeworfene Zigarettenkippe kann ausreichen, einen Flächenbrand zu entfachen.
 

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 21. Juni 2023

Unter dem TOP Bekanntgaben berichtete der Vorsitzende über die aktuelle Situation des Neuravensburger Weihers. Der Weiher ist in diesem Jahr leider sehr früh und sehr stark mit Seegras zugewachsen. Das könne mit dem sehr warmen Juni und der hohen Wassertemperatur zusammenhängen. Möglicherweise spielt auch die Winterung eine Rolle. Da durch die Winterung des Weihers eine Mineralisierung des Schlammes und eine Verbesserung der Wasserqualität erreicht wird, begünstigt auch der erhöhte Lichteinfall das Wachstum der Wasserpflanzen. Von einer beauftragten Firma wurde das Seegras im Badebereich gemäht und entfernt. Die verbliebenen Wasserpflanzen werden in den kommenden Wochen absterben und auf den Weihergrund sinken. Positiv zu erwähnen sind die regelmäßig guten Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen des Wassers. 

Außerdem informierte der Vorsitzende, dass in Kürze im vorderen Bereich der Kellerbühlstraße ein beidseitiges Parkverbot zur Sicherstellung des Lieferverkehrs ausgesprochen werden wird. 

Im nächsten TOP wurde der Start des VgV-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistungen zur Erweiterung der Grundschule Neuravensburg behandelt. Der Vorsitzende erläuterte den Stand der Planung zur Erweiterung der Grundschule Neuravensburg. Nachdem von einer Aufstockung auf das bestehende Gebäude aus verschiedenen Gründen Abstand genommen wurde, ist nun ein separater Bau vorgesehen. Mit einem VgV-Verfahren werden die Architektenleistungen europaweit ausgeschrieben. Diese Vorgehensweise ist notwendig, wenn die voraussichtlichen Kosten der Planungsleistungen eine vorgegebene Höhe überschreiten. Der Ortschaftrat hat nach der Diskussion zum Sachverhalt und der Stellungnahme von Schulleiterin Marion Bach einstimmig den Start des VgV-Verfahren empfohlen. 

Dr. Hermann Schad
Ortsvorsteher

Untersuchungsbefund des Weihers

Am 31. Mai 2023 wurden vom Landesgesundheitsamtes Wasserproben des Neuravensburger Weihers entnommen. Die mikrobiologische Untersuchung gemäß geltender BadegVO ergaben keinerlei Beanstandungen.

Bundesweite Beflaggung der Bundesbehörden am 20. Juni 2023

zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesonderen der deutschen Vertriebenen.

Aktion „STADTRADELN“:

„STADTRADELN“ ist eine Aktion des Klima-Bündnis. Ziel ist es, in einem vorgegebenen Zeitraum als Gruppe oder Einzelner möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen, um die individuellen und kommunalen CO₂-Emissionen zu senken.

Im Jahr 2023 findet die Aktion vom 24.06. – 14.07. statt.

Teilnehmen können alle Personen, die in Wangen im Allgäu wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, Anmeldung unter https://www.stadtradeln.de/registrieren bzw. unter dem Menüpunkt „Mitmachen“.

Alle Teilnehmer/innen nehmen nach der Aktion an einer Verlosung teil.

Weitere Infos unter: https://www.stadtradeln.de/spielregeln

Ankündigung Ortschaftsratssitzung am 21. Juni 2023

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates findet am Mittwoch, den 21. Juni 2023 um 19:30 Uhr im Boeckeler Stadel (1. OG) statt.

Geänderte Öffnungszeiten am 15. Juni 2023

Wegen einer Fortbildung ist das Bürgerbüro der Ortsverwaltung Neuravensburg am Donnerstag, 15. Juni 2023 nachmittags geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
 

Frau Renate Bucher feiert ihr 25-jähriges Dienstjubiläum

Am 1. Juni 1998 trat Renate Bucher ihren Dienst als Verwaltungsangestellte auf der Ortsverwaltung in Neuravensburg an. In den zurückliegenden 25 Jahren hat sie zahlreiche Wahlen organisiert und verantwortlich abgewickelt, unzählige Ausweise und Reisepässe ausgestellt, standesamtliche und einwohnermelderechtliche Verwaltungsangelegenheiten abgewickelt und vieles, vieles mehr zum Wohle der gesamten  Bürgerschaft geleistet. Frau Bucher erledigt all diese Aufgaben allesamt überaus kompetent, zuverlässig, gewissenhaft und stets freundlich, sie ist die Seele der Ortsverwaltung Neuravensburg und hat für alles, für jeden und jede ein offenes Ohr, wenn notwendig auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Im Namen der Ortschaft, den Kolleginnen und Kollegen der gesamten Verwaltung der Stadt Wangen, den Bauhofmitarbeitern, des Ortschaftsrates und ganz persönlich gratuliere ich Frau Bucher herzlich zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum und bedanke mich für ihre treuen Dienste für die Dorfgemeinschaft.

Dr. Hermann Schad, Ortsvorsteher

Beflaggung am Samstag, 17. Juni 2023

 zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Die Vegetation ist auf Hochtouren gekommen, so ragen auch an vielen Stellen wieder Hecken und Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum. Ich bitte die Betroffenen wieder einen entsprechenden Rückschnitt vorzunehmen. Der Sicherheitsraum über Straßen muss mindestens 4,50 m, bei Radwegen 2,5 m und über Gehwegen 2,3 m betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand muss mindestens 0,5 m aufweisen. Der Rückschnitt ist so vorzunehmen, dass der Zuwachs nicht das Lichtraumprofil beeinträchtigt. Wenn im Bereich Ihrer Hecke kein Geh- oder Radweg vorhanden ist, gilt die Sichtraumhöhe von 4,50 m und ein seitlicher Abstand vom befestigten Fahrbahnrand von 0,50 m.
Herzlichen Dank an alle die den Rückschnitt bereits vorgenommen haben.